Regeln zur Nutzung einer Parkouranlage

Die folgenden kurzen und recht hart formulierten Aussagen sind keine von uns ausgedachten künstlichen Beschränkungen. Sie stehen auf jedem Anlagenschild. Leider stellen wir immer wieder fest, dass sowohl das Layout, als auch der grundlegend freundliche und offene Tonfall der Schilder unseren jungen Nutzern und vor allem auch deren Eltern wohl nicht ausreichend nahelegen, wie ernst das Thema ist. Diese Regeln wurden nicht zum Spaß aufgelegt, sondern dienen der Vermeidung von teils schwersten Verletzungen (es sei hier etwas provokativ jedoch nachdrücklich betont, dass bei einem Zusammenstoß eines erwachsenen, erfahrenen Läufers mit einem Kind in der Regel nicht der Größere von beiden die schlimmeren Verletzungen davontragen wird).

 

          1. Parkouranlagen sind Sport- und NICHT Spielflächen!!!

          2. Auf Parkouranlagen haben Roller, Fahrräder und sämtliche andere "Vehikel" NICHTS verloren!!!

          3. Die Nutzung einer Parkouranlage ist offen für Nutzer ab 8 Jahren!!!

          4. Auf einer Parkouranlage sind Salti nicht erlaubt!!!

zu 1.

Die Sicherheitsanforderungen an eine Parkouranlage folgen einer anderen Logik, als jene für eine Spielfläche. In der Nutzerstruktur ist eine Parkouranlage ausgelegt auf Jugendliche und größere Kinder.
Es wird hier davon ausgegangen, dass sich aktiv und bewusst betätigende Nutzer eines sportlichen Risikos bewusst werden; dieses Risiko wird nicht durch bauliche Maßnahmen unmöglich gemacht.
Kinder, die sich auf einer Anlage sportlich im Sinne von Parkour und Frerunning betätigen wollen, sind allzeit herzlich willkommen, werden gern an die Hand genommen und behindern den eigentlich Betrieb nicht in einer unvertretbaren Weise. Versteckspielen, Fangen, Ballspiele und dergleichen laufen der eigentlichen Zweckzuweisung zuwider und stellen zudem ein Risiko für alle Nutzer dar.

zu 2.

Das grundlegende Risiko von spielerischer oder nicht dem Zweck der Anlage entsprechender sportlicher Betätigung wurde unter Punkt 1 bereits ausgeführt. Hinzu kommt hier, dass Vehikel die Bodenbeläge beschädigen können und der Nutzer eines Vehikels weitaus unflexibler auf seine Umgebung reagieren kann, wenn sich eine gefährliche Situation anbahnt.

zu 3.

Wie in Punkt 1 ausgeführt, folgen die Sicherheitsbestimmungen auf einer Parkouranlage Anforderungen, wie sie für ältere Kinder und Jugendliche angemessen sind. Kinder unter einem bestimmten Alter verfügen in der Regel noch nicht über die geistigen und körperlichen Fähigkeiten, um eine verantwortliche Einschätzung von Gefahren und einen sicheren Umgang mit hier entstehenden Risiken leisten zu können. Eltern haben in Ihrer erzieherischen Verantwortung auf die Einhaltung von Altersbeschränkungen zu achten und/oder ihre Kinder auf einen verantwortlichen Umgang mit bestehenden Risiken einzustellen.

zu 4.

Nahezu jeder weiß, was ein Salto ist. Was genau dies aber in Puncto "Gefährdung" und Selbsteinschätzung bedeutet, macht sich kaum ein Mensch wirklich bewusst. Plakativ formuliert: bei jedem Salto gibt es einen kurzen Moment, in dem der gesamte Körper oberhalb des Kopfes und des Halses frei in der Luft hängt. Sollte dem Ausführenden im falschesten Moment der größtmögliche Fehler in der Bewegung unterlaufen sind die Folgen denkbar: der Sportler stürzt mit dem ungeschützten Kopf und seinem gesamten Körpergewicht darüber ungebremst auf den Boden. Dies kann schwerste Verletzungen zur Folge haben.
Um zu vermeiden, dass unerfahrene Nutzer solche Bewegungen ohne das notwendige Vortraining vorschnell nachahmen, gibt es die Aussage dass Salti auf unseren Anlagen untersagt sind.
Dies bedeutet nicht, dass niemand jemals einen Salto auf einer Parkouranlage macht. Die Nutzer, die sich jedoch dazu entscheiden sind in der Regel höchst erfahrene Läufer, welche sich darüber im Klaren sind, dass sie diese Bewegung vollständig auf eigenes Risiko ausführen und im Zweifel für alle entstehenden Folgen privat haften.